Monatsarchive: Dezember 2016

Trakine – Aktionstage Gesellschaft_Macht_Geschlecht – Bielefeld

2012 begann TRAKINE als Elterninitiative, um anderen Eltern von trans*Kindern und trans*Jugendlichen samt deren Angehörigen – natürlich auch den Kindern und Jugendlichen – Mut zu machen und vor allem mit Informationen und Rat zur Seite zu stehen. Wir sind ein internationaler Verein von Eltern und Familienangehörigen von minderjährigen trans*Kindern. Unseren Kindern ein glückliches Leben frei von Stigmatisierung und Ausgrenzung zu ermöglichen und ihnen das Gefühl zu geben, geliebt und unendlich wertvoll zu sein, ist unser Anliegen.“

Bei der Geburt erhält jeder Mensch auf Basis einer ärztlichen Bescheinigung, die sich zumeist an anatomischen Gegebenheiten orientiert und von der Zweigeschlechtlichkeit des Menschen ausgeht, ein binäres Geschlecht zugewiesen. Niemand kann jedoch voraussagen, ob der von der Zuweisung betroffene Mensch es für sich annimmt, sich damit identifiziert (also cisident wird) oder nicht (also transident). Daher sollten Betrachtungsweisen wie „Geburtsgeschlecht“, „biologisches“ Geschlecht, „Mädchen/Junge“ kritisch hinterfragt und derzeit eher von einem iatrogenen Geschlecht ausgegangen werden, das in einem anderen Lebensabschnitt durch den Menschen selbst bestätigt wird, oder nicht. Unabhängig von der Annahme oder Nicht-Annahme des Zuweisungsgeschlechtes gehen lebenslang wirksame Konsequenzen in nahezu allen Lebensbereichen einher. Der Erziehungsbereich, insbesondere die Schule, spielen dabei eine zentrale Rolle. Ihr Einfluss auf das Leben von Kindern und Jugendlichen sowie ihre Familien werden ebenso aufgegriffen wie ausgewählte Herausforderungen und Probleme bei Cis- und Transidentität aller Beteiligten in schulischen Zusammenhängen, seien es die der Minderjährigen und ihrer Familien, seien es jene der Professionellen. Zudem werden einige Wechselwirkungen sowie Lösungsansätze zur Sicherstellung des Kindeswohls in der Schule vorgestellt und diskutiert.

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Geschlecht im Spannungsfeld von Medizin und Recht – Eine Frage der Kultur?

Geschlecht im Spannungsfeld von Medizin und Recht – Eine Frage der Kultur?
Veranstaltungsreihe „Biologie – Kultur – Recht: Perspektiven auf Geschlecht“ an der Europa Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Dieser Einführungsvortrag zur Geschlechterdiversität zeigt einerseits medizinische Perspektiven zu kulturellen Mechanismen auf wie u.a. der Geschlechtszuweisung und deren Änderung, ihre Einbettung darin und hinterfragt diese andererseits durch Einbindung inner- sowie außermedizinischer Betrachtungsweisen. Damit soll Studierenden der Rechts- und Kulturwissenschaften ein kritischer Blick auf jenes Fachgebiet eröffnet werden, das den Anspruch erhebt, das Geschlecht eines Menschen erkennen und diesbezüglich zwischen Gesundheit und Krankheit unterscheiden zu können, jedoch in jüngster verstärkt in den Verdacht geraten ist, durch seine Maßnahmen und Prozeduren, insbesondere durch Psycho- / Pathologisierung ohne wissenschaftlich belegten Krankheitsnachweis, seine Klientel altersunabhängig eher zu schädigen, als zu dessen Gesundheit beizutragen.

Die Einschreibung eines binär verfassten Geschlechtes als „weiblich“ oder „männlich“ in die Geburtsurkunde auf Basis einer medizinischen Festlegung, stellt einen der grundlegendsten kulturellen Prozeduren der Neuzeit dar. Die Existenz von Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht einem der beiden genannten Standardgeschlechtern entsprechen, weist jedoch auf die fehlende Validität dieser Prozeduren hin. Ihr Geschlecht wird von sog. Fachleuten häufig als „uneindeutig“ bezeichnet, obwohl sie über eindeutige Geschlechtsmerkmale verfügen – ihre eigenen. In früheren Rechtsauffassungen (mittelalterliches Kanonisches Recht, Bayerischer Codex Maximilianeus 1756, Preußisches Allgemeines Landrecht 1794, Bürgerliches Gesetzbuch für das Königreich Sachsen 1863) wurde bereits diesem Umstand Rechnung getragen, indem diesen Menschen die Möglichkeit gegeben wurde, sich selbst dem „weiblichen“ oder „männlichen“ Geschlecht zuzuordnen. Diese Möglichkeit wurde mit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab 1900 entfernt.

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